QUALICANE GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen und Dienstleistungen der QUALICANE GmbH, insbesondere Kurse, Module, Workshops, Seminare, Trainings, Coaching, Beratung, Supervisionen, ERFA-Gruppen und ähnliche (nachfolgend Leistung genannt). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und der QUALICANE GmbH.
2. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland. Mit der Anmeldung/dem Kauf einer Leistung der QUALICANE GmbH, erklärt der/die Teilnehmer*in, die AGB gelesen und verstanden zu haben sowie diese rechtsverbindlich zu akzeptieren. Das Einverständnis gilt uneingeschränkt auch für allfällige weitere Teilnahmen an Leistungen.
3. Die QUALICANE GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen oder zu ergänzen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.
II. Vertragsabschluss/Anmeldung/Teilnahmegebühr
1. Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung bzw. Rechnungsstellung durch die QUALICANE GmbH zustande.
2. Die Anmeldung zu einer Leistung gilt als verbindlich, sobald sie von der QUALICANE GmbH schriftlich bestätigt wird.
3. Zugelassen zu den Leistungen der QUALICANE GmbH sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Die Teilnahmegebühren sind je nach Leistung unterschiedlich und sind in den jeweiligen Bedingungen vermerkt. Sie gelten immer für eine Person. Nach erfolgter Anmeldung erhält der/die Teilnehmer*in eine Bestätigung inkl. Rechnung über die Leistungsgebühr, die innerhalb von dreissig Tagen zu bezahlen ist. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Leistungsgebühren. Das Nichtbezahlen der Leistungsgebühren gilt nicht als Abmeldung. Ratenzahlungen sind nach vorgängiger Absprache möglich. Die Gewährung im Einzelfall liegt in alleinigem Ermessen der QUALICANE GmbH. Pro Ratenzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.
5. Folgende Kosten sind in den Leistungsgebühren NICHT eingeschlossen:
a. Empfohlene Fachliteratur
b. Allfällige Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung und sonstige Spesen
c. Prüfungsgebühren
III. Organisation
1. Für jede Leistung ist die Teilnehmendenzahl beschränkt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung, vergeben. Die QUALICANE GmbH behält sich ausdrücklich vor, Teilnehmer*innen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder auf die Warteliste zu setzen.
2. Die QUALICANE GmbH behält sich das Recht vor, eine Leistung aus organisatorischen Gründen (z.B. Ausfall einer referierenden Person) zu verschieben oder abzusagen.
Im Falle einer Absage werden den Teilnehmenden die Leistungskosten zurückerstattet.
3. Bei ungenügender Teilnehmendenzahl wird die Leistung in der Regel nicht durchgeführt. In diesem Fall werden den Teilnehmenden die bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet.
4. Werden aktuell laufende Leistungen infolge von höherer Gewalt (z.B. Lockdown) unterbrochen, stellt die QUALICANE GmbH die komplette Leistung, im möglichen Umfang, auf Onlineunterricht, verschiebt die Leistung oder sagt diese ab. Eine Reduzierung der Gebühren findet in einem solchen Fall nicht statt. Ebenso entsteht kein Anspruch auf eine etwaige Rückerstattung.
5. Der/die Teilnehmer*in hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, Schadensersatz bzw. Ersatzstunden, wenn die QUALICANE GmbH aus Gründen, die sie nicht verschuldet hat, (höhere Gewalt usw.) ihre Leistungen nicht bzw. nicht im üblichen Rahmen erbringen kann.
6. Geringfügige Änderungen gegenüber der Ausschreibung im Terminplan, bei Unterrichtsinhalten oder im Team der referierenden Personen der jeweiligen Leistung bleiben vorbehalten.
7. Die Coaching-Sitzungen werden je nach Vereinbarung am Standort der Teilnehmenden oder Online durchgeführt.
IV. Leistungsregeln
1. Die Teilnehmenden findet sich frühzeitig (d.h. mind. 5 Minuten vor Leistungsstart) am vereinbarten Treffpunkt ein, sodass die Leistung pünktlich starten kann.
2. Bei allen Leistungen, die sich nur indirekt mit dem Thema Hund befassen (Bsp. Hund im Recht, Erwachsenenbildung, Aufbau der eigenen Hundeschule usw.) sind Hunde NICHT erwünscht.
3. Bei allen anderen Leistungen können Hunde mitgebracht werden, solange diese nicht stören oder aus anderen Gründen von der QUALICANE GmbH ausgeschlossen werden. Ob eine Störung vorliegt, liegt im alleinigen Ermessen des/der jeweiligen Referent*in, des/der Berater*in oder des Coaches.
4. Die QUALICANE GmbH und deren Referent*innen behalten sich das Recht vor, Hunde ohne Angaben von Gründen von Leistungen auszuschliessen. Die Leistungskosten sind bei Ausschluss in vollem Umfang zu leisten resp. bei Vorauszahlung wird keine Rückerstattung geleistet.
5. Die Teilnehmenden bestätigen mit Annahme dieser AGB, dass die Hunde, die von ihnen an die Leistung mitgenommen werden, gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind.
6. Alle Arten von Krankheiten oder Schmerzen des Hundes sind der QUALICANE GmbH 24h vor Beginn der Leistung mitzuteilen. Die QUALICANE GmbH kann anschliessend in freiem Ermessen entscheiden, ob an der Leistung teilgenommen werden kann oder nicht. Wird diese Meldepflicht von einem/einer Teilnehmer*in versäumt und die Leistung muss zum Wohl des Hundes oder zum Schutz anderer Hunde (Ansteckungsgefahr) von dem/der Teilnehmer*in frühzeitig abgebrochen werden, werden die Kosten nicht zurückerstattet. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt bei läufigen Hündinnen, die nur in Absprache (mind. 24h vor Terminstart) an der Leistung teilnehmen dürfen.
7. Sollten die Räumlichkeiten aufgrund eines kranken Hundes oder z.B. dessen Parasiten professionell gereinigt werden müssen, werden die angefallenen Kosten zu 100% dem/der verantwortlichen Teilnehmer*in verrechnet. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
V. Präsenzpflicht
1. Grundsätzlich müssen alle Unterrichtsveranstaltungen einer Leistung mit abschliessender Prüfung, einem Zertifikat oder weiterführender Anerkennung lückenlos besucht werden. Der Unterricht gilt als besucht, wenn der/die Teilnehmer*in mindestens 80% der Lektionen einer Leistung besucht hat. Wenn diese 80%-Regel nicht eingehalten wird, kann der/die Teilnehmer*in nicht am Qualifikationsverfahren zugelassen werden, eine allfällig bereits absolvierte Prüfung wird nicht ausgewertet und/oder ein abschliessendes Zertifikat wird nicht ausgestellt. Die betroffenen Leistungen müssen dazu kostenpflichtig nachgeholt und/oder wiederholt werden. Die 80% Erfüllung der einzelnen Leistung wird durch die referierende Person erfasst.
VI. Reglemente und Richtlinien
1. Für die jeweiligen Qualifikationsverfahren gelten zusätzlich zu den AGB das Prüfungsreglement der QUALICANE GmbH.
2. Das Honorar für die zu erbringenden Leistungen wird im Einzelfall vereinbart. Das Honorar ist mit Rechnungsstellung fällig und der Preis gilt als vereinbart.
3. Die Zulassung zum Qualifikationsverfahren im Rahmeneiner Aus- oder Weiterbildung der QUALICANE GmbH ist zeitlich an den jeweiligen Lehrgang gebunden. Teilnehmende können das Qualifikationsverfahren maximal bis zum Ende des zweiten nachfolgenden Lehrgangs verschieben. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Prüfungszulassung. In diesem Fall ist eine erneute Zulassung zum Qualifikationsverfahren erforderlich, welche durch den erneuten Besuch einzelner Module oder eines gesamten Lehrgangs erfolgen kann. Über Umfang und Form entscheidet die QUALICANE GmbH. Diese Regelung dient der Sicherstellung von Aktualität, Qualität und Vergleichbarkeit der vermittelten und geprüften Kompetenzen. Massgebend sind ergänzend die Bestimmungen des jeweils gültigen Prüfungsreglements.
VII. Abmeldung, Unterbruch und Ausschluss
1. Eine Abmeldung, ein Rücktritt oder die vorzeitige Beendigung einer Aus- oder Weiterbildung (Kurse, Module, Seminare, Workshops oder vergleichbare Leistungen) sind der QUALICANE GmbH schriftlich mit zuteilen. Für Abmeldungen gelten, unter Vorbehalt abweichender schriftlicher Regelungen im Einzelfall, folgende Bedingungen:
a. In jedem Fall wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 350.00 erhoben.
b. Bei Stornierungen bis 12 (zwölf) Wochen vor Beginn der Leistung werden die bereits geleisteten Gebühren vollständig zurückerstattet.
c. Bei Stornierungen zwischen 4 (vier) und 12 (zwölf)Wochen vor Leistungsbeginn werden 50 % der Leistungskosten fällig.
d. Bei weniger als 4 (vier) Wochen vor Leistungsbeginn wird der gesamte Betrag fällig.
2. Bei Stornierungen, Rücktritt oder Abbruch besteht kein Anspruch auf einen späteren Besuch der Leistung oder auf eine Anrechnung bereits bezahlter Leistungen zu einemspäteren Zeitpunkt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Für den administrativen Aufwand bei einer Umbuchung auf einen späteren Startzeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00erhoben.
a. Bei Umbuchungen zwischen 5 (fünf) und 10 (zehn)Wochen vor Leistungsbeginn werden zusätzlich 30 % der Leistungskosten fällig.
b. Bei weniger als 5 (fünf) Wochen vor Leistungsbeginn wird der gesamte Betrag fällig.
4. Wird ein Unterbruch der Leistung gewünscht, muss dieser schriftlich begründet werden. Die Rechnung ist trotz Unterbruchfristgerecht zu bezahlen.
Eine Fortsetzung der Leistung ist grundsätzlich innerhalb von maximal zwei Jahren möglich und nur in Leistungen, welche nicht ausgebucht sind. Eine mögliche Teilnahme wird frühestens einen Monat vor Leistungsbeginn kommuniziert.
Kann durch die QUALICANE GmbH keine Fortsetzung angeboten werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten oder eines Teils davon.
5. Ein Unterbruch einer Aus- oder Weiterbildung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oderspätere Teilnahme an einzelnen Modulen oder Lehrgangsteilen.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Schwangerschaft, Krankheit oder vergleichbare persönliche Umstände) kann auf schriftlichen Antrag der teilnehmenden Person eine Fortsetzung einzelner Module in einem nachfolgenden Lehrgang geprüft werden.
Eine solche Fortsetzung erfolgt ausschliesslich auf Goodwill der QUALICANE GmbH, setzt verfügbare Plätze voraus und ist nicht garantiert.
Für nachgeholte Unterrichtstage kann ein Unkostenbeitrag erhoben werden. Die Höhe des Beitrags wird im Einzelfall festgelegt. Die konkrete Regelung erfolgt jeweils schriftlich und individuell.
6. Im Verhinderungsfall kann eine Ersatzperson für die gesamte Leistung gestellt werden, sofern die jeweiligen Teilnahmebedingungenerfüllt sind.
7. Bei Abmeldung, Nichterscheinen oder Abbruch nach Beginn der Leistung sind die Leistungskosten vollumfänglich zu entrichten.
8. Bei versäumten Stunden oder Fehlzeiten besteht kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung der Gebühren.
9. In triftigen Ausnahmefällen kann ein schriftlicher Antrag auf Abweichung von den Abmelde- oder Unterbruchsbedingungen bei der QUALICANE GmbH gestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
10. Bei einem Ausschluss von einer Leistung sind die Leistungsgebühren in vollem Umfang zu leisten. Bei Vorauszahlung erfolgt keine Rückerstattung.
11. Die QUALICANE GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmende von Leistungen auszuschliessen und diese dem zuständigen Veterinäramt zu melden, wenn Hunde nicht artgerecht behandelt, geschlagen odermisshandelt werden.
12. Die QUALICANE GmbH und von ihr beauftragte referierende Personen behalten sich das Recht vor, störende Teilnehmende ohne Angaben von Gründen von Leistungen auszuschliessen. Die Leistungskosten sind bei Ausschluss in vollem Umfang zu leisten resp. bei Vorauszahlung wird keine Rückerstattung geleistet.
13. Coaching, Beratungen, Trainings, ERFA-Gruppen oder Supervisionen können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfreistorniert werden. Bei späteren Absagen werden die Kosten vollumfänglich verrechnet.
VIII. Schweigepflicht
1. Die QUALICANE GmbH verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten zu nicht öffentlichen Kenntnissen über Personen und Institutionen, die ihr in Erfüllung ihres Auftrages offenbar geworden sind.
2. Die QUALICANE GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden und referierenden Personen entbunden.
3. Auskünfte über den Verlauf der Leistung von Teilnehmenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen an aussenstehende Dritte werden nur nach Rücksprache mit dem/der Betroffenen erteilt.
4. Die Teilnehmenden verpflichten sich auch nach Beendigung der Leistung zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten zu Kenntnissen, welche sie im Rahmen ihrer Leistung über persönliche, soziale und berufliche Verhältnisse von Personen erhalten haben.
5. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auch nach Beendigung dieser vertraglichen Bindung fort. Gesetzliche Verpflichtungen zur Zeugenaussage bilden hierbei die einzige Ausnahme.
IX. Versicherung/Haftung
1. Die QUALICANE GmbH und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, die aus durch sie organisierte Leistungen entstehen können. Vorbehalten bleiben grobe Fahrlässigkeit oder Absicht.
2. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der/die Hundehalter*in oder der/die Teilnehmer*in resp. dessen gesetzliche Vertretung haftet für sich und den Hund und für alle von ihm/ihr und/oder seinem/ihrem Hund verursachten Schäden.
3. Eine Annullationskostenversicherung wird empfohlen.
4. Die QUALICANE GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmenden auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der Teilnehmenden und Hunden an den Leistungen erfolgen ausschliesslich auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die QUALICANE GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch das Freispiel der Hunde entstehen können. Für Schäden, die an den von der QUALICANE GmbH durch die Teilnehmenden genutzten Materialien entstanden sind oder bei Verlust derselben, haftet der/die Teilnehmer*in in vollem Umfang. Der/die Teilnehmer*in ist während der gesamten Leistung für sich, seinen/ihren Hund und für allfällige Begleitpersonen verantwortlich. Eine weitergehende Haftung von der QUALICANE GmbH, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.
5. Das Benutzen der Anlagen, welche durch die QUALICANE GmbH zur Verfügung gestellt werden, erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle oder Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die QUALICANE GmbH nicht haftbar gemacht werden.
X. Erfolgsgarantie
1. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.
2. Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächen. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die QUALICANE GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei einem Coaching um einen eigenständigen, aktiven und eigenverantwortlichen Prozess handelt, bei dem spezifische Leistungsergebnisse oder Erfolge nicht zugesichert werden können. Die QUALICANE GmbH agiert als Prozessbegleiterin und Unterstützerin bei der Entscheidungsfindung sowie bei der Umsetzung von Veränderungen – indessen obliegt die eigentliche Arbeit des Veränderungsprozesses bei dem/der Teilnehmer*in selbst. Es ist essenziell, dass die teilnehmende Person willens und aufgeschlossen ist, sich intensiv mit der persönlichen Entwicklung und den gegebenen Umständen zu beschäftigen.
XI. Datennutzung/Bildmaterial/Output von Teilnehmenden
1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, die alle relevanten Informationen zum Datenschutz, zur Datenspeicherung und -verarbeitung enthält. Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link: https://www.qualicane.ch/datenschutzerklarung
2. Neben der Speicherung und Verarbeitung der Daten der Teilnehmenden zur Abwicklung der administrativen Arbeiten zu den Leistungen nutzt die QUALICANE GmbH die Daten auch für eigene Werbezwecke. Mit der Zustimmung zu diesen Bestimmungen erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten von der QUALICANE GmbH für eigene Werbezwecke erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Verwendung der personenbezogenen Daten für Werbezwecke können die Teilnehmenden jederzeit schriftlich widersprechen.
3. Die QUALICANE GmbH hat das Recht, allfälliges Bild- & Tonmaterial, welches während den Leistungen gemacht wird, kostenlos für Werbezwecke (Homepage, Prospekte, etc.) und als Ergänzung zu den Unterlagen im Zusammenhang mit der QUALICANE GmbH zu verwenden. Grundsätzlich ist es den Teilnehmenden nicht erlaubt, während einer Leistung zu fotografieren oder zu filmen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von der referierenden Person erlaubt und mit der Angebotsgruppe besprochen.
4. Die QUALICANE GmbH hat das Recht, sämtlichen Output, welcher von Teilnehmenden während einer Leistung erstellt wurde, kostenlos für Werbezwecke und als Ergänzung zu den Unterlagen im Zusammenhang mit der QUALICANE GmbH zu verwenden.
XII. Allgemein
1. Trainingsmethoden, Umgangsformen oder Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen zufügen oder ihn in Angst versetzen sind bei der QUALICANE GmbH untersagt. Teilnehmende werden, wenn nötig, darauf hingewiesen und bei nicht Einhalten dieses Grundprinzips von der Leistung ausgeschlossen.
2. Copyright: Unterlagen, die den Teilnehmenden ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung durch die QUALICANE GmbH nicht in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
XIII. Disclaimer
1. Die auf der Webseite von der QUALICANE GmbH abrufbaren Inhalte und Links dienen einzig der Information. Sie begründen kein Vertragsverhältnis zwischen dem/der Besucher*in der Webseite und der QUALICANE GmbH. Jegliche Haftung für allfällige Schäden, die aus dem Gebrauch der Webseite oder von darauf abrufbaren Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernommen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Links auf Webseiten Dritter und den Inhalt dieser Webseiten.
XIV. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
1. Anwendbar ist das Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist UsterZH. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die massgebende gesetzliche Vorschrift ersetzt.
Stand 01.01.2026 © QUALICANE GmbH

